Die Neuvermessung ist eine Katastervermessung. Durch sie wird,
wenn sie erforderlich ist, das Liegenschaftskataster mehrerer Flurstücke
durch örtliche Vermessung den heutigen Anforderungen angepasst.
Es gibt je nach Umfang unterschiedliche Arten der Neuvermessung.
- Bei einer Neuvermessung in einem Zuge werden die Grenzen
untersucht, abgemarkt, eine Grenzniederschrift aufgenommen
und die neu aufgenommenen Grenzpunkte, Gebäudepunkte und
sonstigen Punkte an das übergeordnete Vermessungspunktfeld
angeschlossen. Dieses Verfahren wird in Gebieten mit
unzureichenden Katasterunterlagen (z. B. wenn noch Urkataster
die grundlegende Vermessung ist), in Umlegungs-, Sanierungs-
und Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Technisch gesehen
muss nach den heutigen Verwaltungsvorschriften
Koordinatenkataster realisiert werden. - Bei der geschlossenen Neuvermessung werden vorhandene
Katastervermessungen, die noch den heutigen Anforderungen an
das Liegenschaftskataster entsprechen durch Zusatzvermessungen
ergänzt und Lücken durch Neuvermessungen geschlossen. - Bei der allmählichen Neuvermessung werden diese Lücken erst
allmählich durch Katastervermessungen, zu denen die
Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen und
Gebäudeeinmessungen zählen, geschlossen.
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