last update: 23.04.2024

Vereinigung

Mehrere Grundstücke eines Eigentümers können zu einem Grundstück
vereinigt werden. Die Vereinigung erfolgt auf besonderen Antrag im
Grundbuch beim Grundbuchamt. Eine Vereinigung mehrerer Grundstücke
ist jedoch nur möglich, wenn alle betroffenen Grundstücke einheitlich
belastet sind.