Wenn Sie bauen wollen, benötigen Sie für Ihren Bauantrag oft einen Lageplan.
Um Ihren Bauantrag bearbeiten zu können, benötigt das Bauordnungsamt von Ihnen eine Vielzahl von Unterlagen. Die Baubehörde richtet sich dabei nach der BauPrüfVO NRW (Verordnung über bautechnische Prüfungen), die ihr den Rahmen für die benötigten Unterlagen vorgibt. Zu den Unterlagen gehören z. B. Brandschutznachweis, Baubeschreibung, Flurkartenauszug, Berechnung zur Kostenermittlung und auch ein Lageplan. Für die Erstellung dieses Lageplans ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) der fachkompetente Ansprechpartner. In klar definierten Sonderfällen sieht die BauPrüfVO zudem eine besondere Form des Lageplanes vor - den amtlichen Lageplan - welcher nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden darf.
Der Amtliche Lageplan wird benötigt, wenn es um schwierige rechtliche oder katastertechnische Sachverhalte geht. Z. B. wenn nicht festgestellte Grenzen vorliegen, Baulasten eingetragen sind oder eingetragen werden sollen, sowie bei der Beantragung einer Teilungsgenehmigung. Der Amtliche Lageplan muß mit öffentlichem Glauben beurkundet werden, wozu der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) berechtigt ist. Die bauaufsichtliche Prüfung wird mit der Vorlage eines Amtlichen Lageplan erleichtert, woraufhin Sie evtl. Ihr Bauvorhaben schneller realisieren können.
Hier die Arbeitsschritte für die Plangrundlage in unserem Büro:
Hier die Arbeitsschritte vor Ort und die Eintragung in den Lageplan:
Hier die Arbeitsschritte im Zusammenhang mit dem Bauprojekt: