Wenn es darum geht, Ihre Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit sichtbar zu machen, z. B. für Zaun- oder Mauerbau, dann reicht eine Grenzanzeige oftmals aus. Sie ist die kleine Schwester der Grenzvermessung und eine preisgünstige Variante.
Bei der Grenzanzeige werden ebenfalls die alten Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang untersucht, Grenzzeichen werden freigelegt, soweit sie noch vorhanden sind. Fehlende Grenzzeichen werden anders als bei der Grenzwiederherstellung nicht mit einem Grenzstein neu abgemarkt, sondern nur durch z. B. einen Holzpflock markiert.
Die vorhandenen Grenzpunkte und die durch Markierungen sichtbar gemachten fehlenden Grenzzeichen werden direkt vor Ort gezeigt und erläutert. Es gibt keinen Grenztermin und somit auch keine Vermessungsschriften, die an die Katasterbehörde weitergeleitet werden müssen.
Das hat aber auch zur Folge, dass keine Grenzniederschrift angefertigt wird und die Beteiligten die Grenze nicht anerkennen. Deshalb gibt Ihnen eine Grenzanzeige keine Rechtssicherheit.
In vielen Fällen reicht eine Grenzanzeige aber völlig aus, da sie wesentlich schneller und kostengünstiger erledigt werden kann als eine Grenzwiederherstellung.
Schildern Sie uns Ihren konkreten Fall und wir entscheiden gemeinsam, ob für Ihre Zwecke eine Grenzanzeige ausreicht oder ob besser eine Grenzwiederherstellung angebracht wäre.