Eine Änderung an einem Flurstück wird mit dem Verwaltungsverfahren Fortführung in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Eintragung der Änderung ist dem Eigentümer, dem Nutzungs- oder Erbbauberechtigten mit der Fortführungsmitteilung bekannt zu geben.
Die Fortführung schließt eine durchgeführte Vermessung ab.