last update: 20.04.2024

Duldungspflicht

Dies ist die Pflicht des Grundstückseigentümers, Erbbauberechtigten oder Nutzungsberechtigten, bestimmte gesetzlich vorgesehene Handlungen von Aufgabenträgern des öffentlichen Vermessungswesens oder Nutzungsbeschränkungen hinzunehmen, z. B. das Einbringen von Grenzzeichen oder das Betreten von Grundstücken.